- Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle
Verträge der AT Sportmanagement GmbH, Reitbahngasse 3/2, 2320 Schwechat (im
Folgenden „Betreiber“) über die Nutzung der Leistungen von Healthy4us.
1.2. Der Betreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Wellnessbereich aushängen.
Die AGB sind auch auf der Website abrufbar.
1.3. Kund:innen sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Betreiber
abgeschlossenen Vertrages zur Betretung und Benutzung des Wellnessbereiches
berechtigt sind.
1.4. Der Betreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Wellnessbereich,
Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in
einer Hausordnung bekannt zu geben. - Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung
des Vertrages in den Geschäftsräumlichkeiten oder durch Abschluss des Vertrages
über die Website des Betreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge
mit Verbraucher:innen gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB.
Einzelvertragliche Regelungen im Vertrag gehen diesen AGB vor.
2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Vertrages zu übergeben. Dem
Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
Seite 2 von 11 - Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den angebotenen und gewählten
Leistungen bzw. Leistungspaketen (z.B. Collarium, Massageliege, Personal-
Coaching,…).
3.2. Eine Übertragung der Zutrittskarte ist nicht gestattet. - Nutzung des Wellnessbereiches (Healthy4us-Bereiches)
4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1. Jede(r) Nutzer:in ist zur Betretung und Nutzung des Wellnessbereiches und dessen
Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Vertrages
berechtigt.
4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Zutrittskarte. Die Zutrittskarte ist
nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der Zutrittskarte ist untersagt.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Zutrittskartesorgfältig zu verwahren. Jeder
Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Betreiber unverzüglich zu melden. Bei
schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der Zutrittskarte
durch den Nutzer ist für die Neuausstellung der Zutrittskarte eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- zu entrichten. Die alte Zutrittskarte
verliert mit Ausstellung der neuen Zutrittskarte ihre Gültigkeit.
4.1.3. Der Zutritt zum Wellnessbereich ist nach elektronischem Einchecken mittels der
Zutrittskarte möglich. Begleitpersonen, wie beispielsweise Bodyguards,
Betreuer:innen und Kindern ist der Zutritt zum Wellnessbereich nur nach
ausdrückliche Genehmigung des Betreibers gestattet.
4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5. Alkoholisierten Nutzer:innen sowie Nutzer:innen, die unter erkennbarem Einfluss
von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die
Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen
Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder
Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
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4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht
während der gesamten Öffnungszeit im Wellnessbereich anwesend sind. Eine
Einweisung in die Bedienung der Geräte oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher
nicht möglich.
4.2. Hygienevorschriften
4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Wellnessgeräte und
des Wellnessbereiches nur mit sauberer Kleidung und sauberen Schuhen
gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den
Einrichtungen oder Liegeflächen gegebenenfalls unterzulegen ist, um Schweiß von
diesen hintan zu halten. Die vom Betreiber aktuell vorgesehenen und allfällig
gesetzlich verfügten Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3. Sämtliche Bereiche des Wellnessbereiches sind sauber zu halten. Abfälle sind in
den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3. Sicherheitsvorschriften
4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet
werden. Jede(r) Nutzer:in ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis über die
ordnungsgemäße Verwendung eines Gerätes über die Anwendungshinweise und
Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung des Gerätes zu
beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten
Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Betreiber oder dessen
Mitarbeiter:innen einzuholen.
4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Geräte und Wellnessbereiche sind pfleglich und
schonend zu behandeln.
4.3.3. Mitgebrachte Gegenstände (z.B. Sporttaschen udgl.) sind ordnungsgemäß in den
dafür vorgesehenen Ablagemöglichkeiten zu verstauen und dürfen nicht im
Wellnessbereich neben den Geräten abgelegt werden.
4.3.4. Die Haftung des Betreibers ist auf das gesetzliche Mindestmaß auch für etwaige
Folgeschäden beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände,
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insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im gesetzlich zulässigen Rahmen
keine Haftung übernommen.
4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.4.1. Jede(r) Nutzer:in hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von
anderen Nutzer:innen zu unterlassen.
4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Nutzer:innen ist nur nach
deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Nutzer:innen ist jede(r)s Nutzer:in angehalten,
zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.5. Sonstiges
4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich
ist und um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie
um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Nutzer:innen
hintanzuhalten, können der Betreiber und seine Mitarbeiter:innen
Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Nutzer:innen, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für
eine angemessene Dauer des Wellnessbereiches verwiesen werden.
4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im
Wellnessbereich, wie etwa entgeltlichen Coachings, Kurse oder sonstiger
kostenpflichtiger Wellnesseinheiten, bedarf einer vorigen individuellen
Vereinbarung mit dem Betreiber.
4.5.3. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eine(r)
Nutzer:in zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des
Wellnessangebotes liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es
wird dringend empfohlen, das Wellnessangebot stets den individuellen
körperlichen Möglichkeiten anzupassen und bei Auftreten von Beschwerden die
Einheiten abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen. ES wird
empfohlen, vor der Erstnutzung und in weiterer Folge in regelmäßigen Abständen
die Wellnesseinheiten mit einem Arzt zu besprechen.
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4.5.4. Der Betreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein,
ein Beratungsgespräch mit Wellnessempfehlungen durchführen. Allfällige
Empfehlungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter:innen spiegeln deren
subjektive Einschätzung wider ; die Auswahl des entsprechenden
Wellnessprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenem
Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder
therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines
Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
4.5.5. Videoüberwachung: Soweit in dem Wellnessbereich eine Videoüberwachung
erfolgt, ist dies in den Räumlichkeiten deutlich gekennzeichnet. Überwacht wird
nur der innere Eingangsbereich zum Zwecke der Sicherheit, der Ausübung des
Hausrechts und zur Verfolgung von Straftaten. Erhobene Daten sind die Bilder der
abgebildeten Personen. Die Videoaufnahmen werden ausschließlich im Falle eines
Straftatverdachtes oder in Notfällen eingesehen und regelmäßig, spätestens 72
Stunden nach der Aufzeichnung gelöscht. - Öffnungszeiten
5.1. Die Basis-Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Die/der Nutzer:in nimmt zur Kenntnis, dass eine Betreuung nur Montag bis Samstag
(ausgenommen Feiertagen) gem. aktuellem Aushang erfolgt
5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die
tägliche Öffnungszeit im Vergleich zu den dem Vertrag zu Grunde liegenden
Öffnungszeiten um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch
nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang
in den Räumlichkeiten zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden
bekanntzugeben.
Seite 6 von 11 - Entgelt
6.1. Der Zutritt in den Wellnessbereich ist mit einer Zutrittskarte möglich. Diese
Zutrittskarte wird entgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Wellnesseinheiten können
im Voraus durch Buchung von Einheiten auf einer Chipkarte gutgeschrieben
werden. Weiters können Einheiten auch durch Münzeinwurf erworben werden.
Healthy4us bietet als Zahlungsmöglichkeit auch die Teilnahme am SEPA –
Basislastschriftverfahren an: Hier werden die Beiträge jeweils am ersten Banktag
eines Monats vom Konto des Mitglieds abgebucht. Andere Zahlungsweisen sind
beim Betreiber zu erfragen und mit ihm zu vereinbaren.
6.2. Das Entgelt für die Einheiten versteht sich jeweils inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe. Die Zahlung erfolgt termingerecht, wenn sie am Fälligkeitstag
veranlasst worden ist.
6.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in der
gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber
hinaus die angefallenen Mahn- und Eintreibungskosten geltend gemacht werden,
sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie
zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen
Forderung stehen. Im Falle jeder mangels Deckung oder mangels unberechtigten
Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist der Betreiber
berechtigt, die für die Bankrücklast und durch die Bearbeitung entstehenden Kosten
dem Nutzer weiterzuverrechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch
einzuziehen.
6.4. Die Entgelte sind wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient
der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015
(Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben
unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben
oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb der jeweils geltenden
Schwankungsbreite gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung
des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Bezugswertes bildet.
Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.
Seite 7 von 11 - Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden
Seiten erstmals jeweils zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Die
Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor
Vertragsende zugegangen ist.
7.2. Der Betreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung –und ohne an
Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn dafür ein
wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt, wenn
7.2.1. der/ die Nutzer:in mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist und das
ausständige Entgelt trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht
vollständig entrichtet wird;
7.2.2. die/der Nutzer:in wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften
zur Nutzung des Wellnessbereiches (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine
Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser
AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere
Person verletzt hat;
7.2.3. der/die Nutzer:in im in den Räumlichkeiten gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
7.3. Der/die Nutzer:in kann– auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – die
vorübergehende Aussetzung des Vertrages beantragen, wenn
7.3.1. der/die Nutzer:in aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage
an der Nutzung der Geräte gehindert wird; oder
7.3.2. der/die Nutzer:in nach Abschluss des Vertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt
und dadurch länger als 30 Tage am Training gehindert wird, oder
7.3.3. das Mitglied nach Abschluss des Vertrages aus beruflichen Gründen für länger als
30 Tage von seinem Wohnort und vom Sitz des Betreibers abwesend ist.
Der Verhinderungsgrund einer Krankheit, eines Unfalles oder einer Schwangerschaft
und der Umstand, dass das Mitglied aufgrund dieses Verhinderungsgrundes länger
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als 30 Tage an der Nutzung der Geräte gehindert wird, ist vom Mitglied durch ein
fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur
Bescheinigung auch die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Die
Verhinderung aufgrund berufsbedingter Abwesenheit ist durch Vorlage einer
Dienstgeberbestätigung zu bescheinigen. Der Antrag auf Aussetzung hat schriftlich
zu erfolgen. Alle Nachweise sind umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes
dem Betreiber vorzulegen.
7.4. Der Betreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung vorübergehend aussetzen,
wenn der Betrieb aufgrund behördlicher Maßnahmen vorübergehend geschlossen
wird bzw. wenn (so z.B. aufgrund einer Pandemie) Betretungsverbote erlassen
werden oder wenn aufgrund vergleichbarer Umstände die Leistungserbringung für
ihn nicht möglich ist.
7.5. Für die Dauer einer Aussetzung nach Punkt 7.3. oder 7.4. ist das Mitglied von der
Zahlung des Nutzungsentgelts befreit. Die Leistungen des Vertrages können vom
Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden.
Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Wellnessbereiches
in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
Die Vertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die
Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung nach Punkt 7.3. ist dem Betreiber
anzuzeigen. Das Ende der Aussetzung nach Punkt 7.4. ist dem Mitglied vom Betreiber
mitzuteilen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung spätestens
8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
7.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 180
Tage an, kann der/die Nutzer:in den Vertrag vorzeitig kündigen, ohne an den
Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein. - Betriebsunterbrechungen
8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Wellnessbereiches sind gänzliche
Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen,
höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese geplanten
Unterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang in den Räumlichkeiten
bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Betreiber Betriebsunterbrechungen
auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
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8.2. Bei einer länger dauernden Betriebsunterbrechung wird die Zugangsmöglichkeit um
das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Auf Verlangen des/der Nutzer:in
kann auch das anteilige Guthaben rückerstattet werden.
Seite 10 von 11 - Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
9.1. Der Vertrag kann auch über die Website des Betreibers abgeschlossen werden. Mit
Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot
zum Abschluss des gewählten Vertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch
Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit
dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des
Angebots.
9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne
Angabe von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der
Verbraucher den Betreiber Name des Unternehmens, Anschrift, Tel.Nr, E-Mail]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax
oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das
am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Betreiber sämtliche
Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens
binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Betreiber
eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreiber
dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. - Schlussbestimmungen
10.1. Der/ Die Nutzer:in hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über
vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Der/die Nutzer:in hat dem
Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,
Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
10.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die
Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
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10.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UNKaufrechts.
Vertragssprache ist Deutsch.
10.4. Gegenüber Nutzer:innen, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber
Unternehmen ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel
der Sitz des Betreibers liegt.
Stand 3. Juli 2022